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Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird z.B. das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten und/oder der Dokumentation als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auch wenn dies nicht mit Vorsatz geschieht, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR, bzw. steigt das Bußgeld bei Datenmißbrauch auf bis zu 250.000 EUR! Erstellen Sie jetzt Ihre wasserdichte Personaldatenadministration, Personaldatenverarbeitung und Datenschutzorganisation gemäß neuem AGG und BDSG - schnell und ganz ohne juristische Vorkenntnisse: mit unseren Musterverträgen, Merkblättern und Checklisten der Dokumentenmappen. Diese können Sie hier zu einem Vorzugspreis erwerben. Sollten Sie einzelne Vorlagen benötigen, können Sie diese auch einzeln bestellen.
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