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Arbeitsschutzvereinbarung Fremdpersonal, Zeitarbeitnehmer
Best.Nr: 5684-011
Nach § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) müssen Sie als Entleiher den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren unterrichten. Der Entleiher hat den Leiharbeitnehmer zusätzlich über die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten oder einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie über erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes zu unterrichten.
Zudem trifft nach § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz bei einer Arbeitnehmerüberlassung die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen.
Mit dieser Vorlage kommen Sie Ihren Pflichten nach. Folgende Kriterien können Sie in der Arbeitsschutzvereinbarung festlegen:
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Erste Hilfe, Brandschutz
- Unterweisung am Tätigkeitsort vor Arbeitsaufnahme, Sicherheitsbeauftragte
- Arbeitsunfall
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Kassy S.: Endlich habe ich den richtigen Vertrag gefunden, vielen Dank!
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