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Architektenvertrag für Gebäude und raumbildenden Ausbau (Kurzfassung) mit AVA gem. HOAI 2009

Architektenvertrag für Gebäude und raumbildenden Ausbau (Kurzfassung) mit AVA gem. HOAI 2009

Preis: EUR 32,00
Best.Nr: 5374
Mit dem Inkrafttreten der HOAI 2009 haben sich zahlreiche Vorgaben für die Honorarermittlung geändert. Umso genauer müssen Sie deshalb bei Vertragsabschlüssen darauf achten, dass die Vergütung Ihrer Leistungen korrekt vereinbart ist.

Damit Sie dabei keine wichtigen Punkte übersehen, enthält der „Architektenvertrag für Gebäude und raumbildenden Ausbau“ Regelungen zu:

  1. Vertragsgegenstand
  2. Vertragsgrundlagen
  3. Leistungen des AN
  4. Vergütung des AN
  5. Baukosten
  6. Zeithonorar
  7. Nebenkosten
  8. Umsatzsteuer
  9. Haftpflichtversicherung
  10. Abnahme und Mängelansprüche
  11. Sonstige Vereinbarungen
  12. Schlussvorschriften

Inklusive der Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag (AVA)

Der Vertrag deckt dabei alle Leistungsphasen des Leistungsbildes "Gebäude und raumbildende Ausbauten" ab.

RTF-Dokument, 9 Seiten, DIN A4

Auszug aus dem Inhalt:

"Architektenvertrag für Gebäude und raumbildenden Ausbau
(Kurzfassung)
zwischen

[...]
– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG" genannt –

und

[...]
– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN" genannt –


1.    Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3. definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben [...],
Anschrift: [...].

Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als [...] genutzt werden. Die Architektenleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

2.     Vertragsgrundlagen

Grundlagen und Bestandteil dieses Vertrags sind in folgender Reihenfolge:

  • die allgemeinen Vertragsbedingungen für Architekten (Anlage 1),
  • die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung,
  • folgende Unterlagen: [...].

3.    Leistungen des AN

3.1    Der AG überträgt dem AN folgende Leistungen der Leistungsphasen gem. § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, § 33 i. V. m. Anlage 11 HOAI:

1.    Grundlagenermittlung
2.    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
3.    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
4.    Genehmigungsplanung
5.    Ausführungsplanung
6.    Vorbereitung der Vergabe
7.    Mitwirkung bei der Vergabe
8.    Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9.    Objektbetreuung und Dokumentation

Die vorstehenden Leistungen werden insgesamt, zu den vollen Vomhundertsätzen gem. § 33 HOAI, beauftragt.

[Oder]

Folgende Leistungen werden dem AN nur hinsichtlich folgender Leistungsteile zu folgenden Vom-hundertsätzen beauftragt: [...] ..."

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