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Architektenvertrag für Gebäude und raumbildenden Ausbau mit AVA gem. HOAI 2009
Best.Nr: 5372
Inhalte des Architektenvertrags für Gebäude und raumbildenden Ausbau mit AVA gem. HOAI 2009:
- Vertragsgegenstand
- Vertragsgrundlagen
- Leistungen des AN
- Koordinierungspflicht
- Baukosten
- Termine und Fristen
- Vergütung des AN
- Zeithonorar
- Nebenkosten
- Umsatzsteuer
- Haftpflichtversicherung
- Abnahme und Mängelansprüche
- Sonstige Vereinbarungen
- Schlussvorschriften
Inklusive der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag (AVA).
Auszug aus dem Inhalt:
"Architektenvertrag für Gebäude und raumbildenden Ausbau
zwischen
[...]
– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG" genannt –
und
[...]
– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN" genannt –
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3. definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben
[...],
Anschrift:
[...].
Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als [...] genutzt werden. Die Architektenleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 Grundlagen und Bestandteil dieses Vertrags sind:
- folgende Termin- und Ablaufpläne: [...],
- die noch aufzustellenden und fortzuschreibenden Termin- und Ablaufpläne,
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für Architekten (Anlage 1),
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung,
- folgende weitere Unterlagen:
[...],
[...],
[...].
2.2 Der AN hat sich bei der Durchführung der von ihm geschuldeten Leistungen an folgende Vorschriften, Regelwerke etc. zu halten:
- die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
- die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen,
- die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- die Vorschriften der VOB/C,
- die Vorschriften der VOB/B,
- die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).
Soweit der AN gegenüber sonstigen am Bau Beteiligten, beispielsweise gegenüber vom AG beauftragten Bauunternehmen, Planern, Bauüberwachern, Sonderfachleuten oder dergleichen, Maßnahmen ergreift, hat er die vom AG mit diesen anderen am Bau Beteiligten vereinbarten vertraglichen Regelungen zu berücksichtigen und seine Maßnahmen hiernach auszurichten. ..."
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Hr. Krings: Die Rede zur Hochzeit meiner Tochter war wirklich gelungen. Die Vorlage dafür lohnt sich.
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