Gezielte Suche

Architektenvertrag für Vorplanung
Best.Nr: 5695-006
Inhalt:
- Vertragsgegenstand
- Vertragsgrundlagen
- Leistungen des AN
- Vergütung des AN
- Zeithonorar
- Nebenkosten
- Umsatzsteuer
- Haftpflichtversicherung
- Sonstige Vereinbarungen
- Schlussvorschriften
Auszug aus dem Architektenvertrag:
"Architektenvertrag für Vorplanung
zwischen
[...]
– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG" genannt –
und
[...]
– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN" genannt –
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3. definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben [...], Anschrift: [...].
Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als [...] genutzt werden. Die Architektenleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 Grundlagen und Bestandteil dieses Vertrags sind
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für Architekten (Anlage 1),
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure,
- folgende weitere Unterlagen:
[...],
[...],
[...].
2.2 Der AN hat sich bei der Durchführung der von ihm geschuldeten Leistungen an folgende Vorschriften, Regelwerke etc. zu halten:
- die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
- die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen,
- die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- die Vorschriften der VOB/B,
- die Vorschriften der VOB/C,
- die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).
2.3 Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsgrundlagen gilt die gemäß der Reihenfolge in Ziffer 2.1 vorrangige Grundlage. Unbeschadet dessen hat der AN den AG auf derartige Widersprüche, sobald sie für ihn erkennbar sind, hinzuweisen. Gleiches gilt, wenn innerhalb einzelner Vertragsgrundlagen Widersprüche vorhanden sein sollten.
3. Leistungen des AN
3.1 Der AG überträgt dem AN folgende Leistungen der Leistungsphasen gem. § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, § 33 i. V. m. Anlage 11 HOAI:
1. Grundlagenermittlung, ..."


