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Subunternehmervertrag

Subunternehmervertrag

Preis: EUR 42,00
Best.Nr: 5217
Zur Fertigstellung eines Bauwerks werden fast immer Leistungen an Sub- bzw. Nachunternehmer vergeben. Da der Auftraggeber in diesem Fall selbst Auftragnehmer ist, ergaben sich hier zahlreiche Besonderheiten, z. B. in Bezug auf Fertigstellungsfristen, die Vergütungsgefahr oder Sicherheitsleistungen.

Damit Sie keine wichtigen Punkte übersehen, enthält dieser Subunternehmervertrag Regelungen zu:

  1. Vertragsgegenstand
  2. Vertragsbestandteile
  3. Leistungsänderungen, Zusatzaufträge
  4. Vergütung
  5. Arbeitskräfte und Nachunternehmer des Auftragnehmers
  6. Ausführungsfristen
  7. Vertragsstrafe
  8. Vergütungsgefahr
  9. Abnahme, Mängelansprüche
  10. Zahlung und Skonto
  11. Sicherheitsleistung
  12. Bauleistungsversicherung, Baustrom, Bauwasser, Baureinigung, Bauschuttbeseitigung
  13. Kündigung
  14. Schlussbestimmungen
  15. Sonstige Vereinbarungen

Der Subunternehmervertrag basiert auf der VOB/B 2009 und berücksichtigt die neueste Rechtsprechung.

RTF-Dokument, 10 Seiten, DIN A4

Auszug aus dem Inhalt:

"Subunternehmervertrag
Zwischen

[....],
vertreten durch [....],
nachfolgend „AG” genannt, [....], vertretender Architekt  

und
[....],
vertreten durch [....],
nachfolgend „AN” genannt  

wird folgender Vertrag geschlossen:


1.    Vertragsgegenstand:

Dem AG ist mit Vertrag/Auftragsschreiben vom [....] für das Bauvorhaben in [....] von [....] die Durchführung folgender Leistungen übertragen worden:
[....]

2.    Vertragsbestandteile:

2.1    Vertragsbestandteile sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen in der dort bezeichneten Reihenfolge:

2.1.1    die Bestimmungen dieser Vertragsurkunde und des Verhandlungsprotokolls vom [....]

2.1.2    die Leistungsbeschreibung vom [....] mit Vorbemerkungen und sämtlichen zugehörigen Anlagen, Plänen und Zeichnungen

2.1.3    die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle sonstigen gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften, jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung

2.1.4    die Vorschriften der VOB/C in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung, deren Abrechnungsbestimmungen jedoch in der bei Unterzeichnung dieses Vertrages geltenden Fassung

2.1.5    die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemachten, neuesten Fassung

Der AG bestätigt hiermit, den kompletten Text der VOB/B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, erhalten zu haben.

2.1.6    das Angebot des AN vom [....]

2.2    Bei erkennbaren Widersprüchen, Unklarheiten und/oder Ungenauigkeiten innerhalb eines oder zwischen den verschiedenen Vertragsbestandteilen, die sich auf Art und Umfang der zu erbringenden ..."

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