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Allgemeine Bedingungen für Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen
Best.Nr: 5200
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Inhaltsübersicht Allgemeine Bedingungen für Ausschreibung von Bauleistungen
Auszug aus dem Inhalt:
"Allgemeine Bedingungen für Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen
Der Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung der Leistungen liegen die Bedingungen für die Abgabe des Angebotes (Ziffer I.) und die besonderen Vertragsbedingungen (Ziffer II.) zugrunde.
I. Angebotesbedingungen
A. Angebot
1. Durch die Abgabe eines Angebotes erwirbt der Bieter keinen Anspruch auf Erteilung des Zu-schlages. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei.
2. Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter nicht beigegeben sein, auf die im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen ist, hat der Bieter diese Unterlagen vor Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes die ausschrei-bende Stelle hierauf hinzuweisen, solche Hinweise jedenfalls mit Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben niederzulegen.
3. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alle angegebenen Preise sind mit Kugelschreiber, Tinte oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen; verwendet der Bieter zur Abgabe des Angebotes EDV-Ausdrucke, so genügt die Übersendung eines mit Preisen versehenen EDV-Ausdruckes...."
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