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Schiedsgutachten-Vereinbarung zu Mängelrügen
Best.Nr: 5695-991-991
Auszug aus dem Inhalt:
"Schiedsgutachtenvereinbarung zu Mängelrügen
zwischen
[....]
– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG" genannt –
und
[....]
– Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN" genannt –
Vorbemerkung
Der AN hat im Auftrag des AG für das Bauvorhaben [....] folgende Leistungen durchgeführt:
[....]
[....]
Der AG hat gerügt, dass die Leistungen des AN mit folgenden Mängeln behaftet seien:
[....]
[....]
Der AN ist der Auffassung, dass die vorbezeichneten Mängel nicht bestehen oder er hierfür nicht verantwortlich ist.
Dies vorausgeschickt schließen die Parteien zum Zwecke der Feststellung etwaiger Mängel, der für die Mängel Verantwortlichen und etwaiger erforderlicher Sanierungsmaßnahmen folgende Schiedsgutachtenvereinbarung:
1.) Die Parteien beauftragen hiermit einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Schiedsgutachter mit
a) Feststellung einschließlich schriftlicher Dokumentation
- der in der Vorbemerkung bezeichneten, vom AG gerügten Mängel,
- der Ursachen der vorbezeichneten Mängel,
- der für die Mängel Verantwortlichen; sollten mehrere am Bau Beteiligte, z. B. Bauunternehmen, Architekten, Statiker, Projektsteuerer oder dergleichen für die Mängel verantwortlich sein, wird der Sachverständige beauftragt, die Verantwortlichkeit für jeden einzelnen Mangel durch Ermittlung von prozentualen Quoten aufzuteilen und festzulegen,..."
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