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VOB/B-Bauvertrag mit Pauschalpreisen
Best.Nr: 5225
Inhalte VOB-Bauvertrag mit Pauschalpreis:
- Vertragsgegenstand
- Vertragsgrundlagen
- Leistungsänderungen, Zusatzaufträge
- Vergütung
- Arbeitskräfte und Nachunternehmer des AN
- Ausführungsfristen
- Vertragsstrafe
- Vergütungsgefahr
- Abnahme, Mängelansprüche
- Zahlung und Skonto
- Sicherheitsleistung
- Bauleistungsversicherung, Baustrom, Bauwasser, Baureinigung, Bauschuttbeseitigung
- Bautagesberichte
- Kündigung
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlussbestimmungen
- Sonstige Vereinbarungen
Auszug aus dem Inhalt:
"VOB-Bauvertrag mit Pauschalpreis
Zwischen
[....],
vertreten durch [....],
nachfolgend „AG” genannt, [....], vertretender Architekt
und
[....],
vertreten durch [....],
nachfolgend „AN” genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
1. Vertragsgegenstand:
Der AG überträgt dem AN für das Bauvorhaben in [....] die Ausführung folgender Leistungen: [....].
2. Vertragsgrundlagen:
2.1 Vertragsbestandteile sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen in der dort bezeichneten Reihenfolge:
2.1.1 die Bestimmungen dieser Vertragsurkunde und des Verhandlungsprotokolls vom [....]
2.1.2 die Leistungsbeschreibung vom [....] mit Vorbemerkungen und sämtlichen zugehörigen Anlagen, Plänen und Zeichnungen
2.1.3 die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle sonstigen gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften, jeweils in der zum Zeit-punkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung
2.1.4 die Vorschriften der VOB/C in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung, deren Abrechnungsbestimmungen jedoch in der bei Unterzeichnung dieses Vertrages geltenden Fassung
2.1.5 die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemachten, neuesten Fassung
Der AG bestätigt hiermit, den kompletten Text der VOB/B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, erhalten zu haben.
2.1.6 das Angebot des AN vom [....]
2.2 Bei erkennbaren Widersprüchen, Unklarheiten und/oder Ungenauigkeiten innerhalb eines oder zwischen den verschiedenen Vertragsbestandteilen, die sich auf Art und Umfang der zu erbrin-genden Leistungen beziehen, ist der AN verpflichtet, den AG hierauf schriftlich hinzuweisen.
Bei Widersprüchen innerhalb der in Nr. 2.1.2 genannten Vertragsunterlagen ist jeweils diejenige Ausführung geschuldet, welche sich aus der spezielleren, detaillierteren Darstellung ergibt, gleich ob im Einzelfall die zeichnerische, planerische oder die wörtliche Darstellung in der Leistungsbe-schreibung die speziellere und detailliertere ist und ob sie äußerlich in den Vorbemerkungen oder in den Positionen enthalten ist. ..."
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Hr. Krings: Die Rede zur Hochzeit meiner Tochter war wirklich gelungen. Die Vorlage dafür lohnt sich.
L. Scheifl: Die Vorlage für den Businessplan hat mir sehr geholfen.





