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Schiedsgerichtsvereinbarung
Best.Nr: 5669-0028
Auszug aus der Schiedsgerichtvereinbarung:
"Schiedsgerichtsvereinbarung
Zwischen
[....],
nachfolgend Auftraggeber genannt,
und
[....],
nachfolgend Auftragnehmer genannt,
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. Die Parteien haben am [....] einen Bauvertrag, betreffend das Bauobjekt [....], geschlossen.
2. Sämtliche Streitigkeiten, die aus dem unter Ziff. 1 erwähnten Bauvertrag entstehen, werden durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen, herausgegeben vom Deutschen Betonverein e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., in der jeweils gültigen Fassung (SGO Bau) entschieden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Rechtswirksamkeit und den Geltungsbereich der Schiedsgerichtsvereinbarung.
4. Das Schiedsgericht kann das Verfahren nicht nach freiem Ermessen bestimmen, sondern hat das förmliche Verfahren gemäß der ZPO, insbesondere auch deren Beschleunigungsvorschriften, anzuwenden.
..."
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