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Einvernehmliche Aufhebung des Bauvertrags nach Beginn der Leistungserbringung (VOB/BGB)
Best.Nr: 5669-0023
Auszug aus dem Inhalt:
"[....], den [....]
Einvernehmliche Aufhebung des Bauvertrags nach Beginn der Leistungserbringung
Bauvorhaben: [....]
Bauvertrag vom [....]
Auftraggeber „AG“: [....]
Auftragnehmer „AN“: [....]
1. Mit den Leistungen zu dem oben genannten Bauvertrag wurde bereits begonnen. AG und AN sind übereingekommen, dass der AN die vertragsgegenständlichen Leistungen für den AG nicht weiter ausführen soll. Die Parteien heben daher den Bauvertrag mit sofortiger Wirkung einvernehmlich auf.
2. Soweit in der Vergangenheit auftraggeber- oder auftragnehmerseitig bereits eine Kündigung des Bauvertrages erfolgt oder Erklärungen abgegeben worden sein sollten, die eine Kündigung des Bauvertrages darstellen könnten, sind sich die Parteien einig, dass solche Kündigungen mit Abschluss dieser Vereinbarung gegenstandslos sind und sich die Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung ausschließlich nach dieser Vereinbarung bestimmen.
..."
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