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Der Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
Best.Nr: 5947_007
Sowohl ehelich als auch unehelich geborene Kinder haben vor dem Gesetz die gleichen unterhaltsrechtlichen Ansprüche. Wenn Sie nicht verheiratet sind und Ihr Kind alleine erziehen möchten, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Dieser praktische Ratgeber der Autorin Christina Klein erläutert Ihnen aktuell
- die Voraussetzungen für Unterhaltsanspruch
- welche Ansprüche die Mutter bereits vor der Geburt des Kindes gegen den Vater hat
- was geschieht, wenn die Mutter aufgrund von Komplikationen nach der Geburt nicht mehr erwerbsfähig ist
- wie derjenige, der das Kind schließlich betreut und aufzieht, Unterhaltsanspruch geltend machen kann
Sie erhalten wichtige Informationen, wie und wo Sie Ihre Ansprüche auf Unterhaltszahlung einreichen können. pdf-Datei, 21 Seiten
Hier können Sie kostenlos weitere Informationen zum Artikel downloaden:
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