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Pflichtinformationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten- verordnung (DL-InfoV)
Best.Nr: 5693_013
Holen Sie sich jetzt eine rechtssichere Vorlage zu den vorgeschriebenen Pflichtinformationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-verordnung inkl. Erläuterungen (zip-Format, 5 Seiten).
Pflichtinformationen in Verbindung mit dem Impressum im Internet:
Die DL-InfoV wurde auf der Grundlage von § 6c Gewerbeordnung (GewO) erlassen und bezweckt, mehr Transparenz bei Dienstleistungen zu schaffen. Soweit die Verordnung auf Dienstleistungserbringer (Dienstleister) Anwendung findet, haben diese dadurch besondere Informationspflichten. Diese Pflichten kommen zu den Informationspflichten nach dem Telemedienrecht (beim Internet, speziell dem Web-Impressum), dem Verbraucherschutzrecht (bei Fernabsatzverträgen) und dem Handelsrecht (bei der Angabe auf Geschäftsbriefen) hinzu.
Welche Informationen Sie stets zur Verfügung stellen müssen, welche erst auf Anfrage erfahren Sie in den ausführlichen Erläuterungen. Die rechtssichere Vorlage zu den Pflichtinformationen können Sie hier direkt herunterladen.


