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Rechte und Pflichten der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Best.Nr: 5691_010
Bei Auszubildenden besteht oftmals eine große Unsicherheit, wie sich ihr Verhältnis zum Ausbildungsbetrieb gestaltet. Was kann von ihnen verlangt werden ?
Welche Pflichten haben sie, welche Rechte?
Hier möchte die Broschüre helfen und bestehende Unsicherheiten beseitigen. Sie können hier genau nachlesen, wie das Ausbildungsverhältnis durchzuführen ist.
Inhaltsübersicht:
Rechte und Pflichten der Auszubildenden nach BBiG
- Erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Kosten, die während der Ausbildung entstehen
- Sorgfaltspflicht
- Teilnahmepflicht
- Weisungsgebundenheit
- Beachtung der Ordnung
- Pflegliche Behandlung des Inventars
- Verschwiegenheitspflicht
- Anspruch auf Ausbildungsvergütung
Gesetzliche Rechte und Pflichten außerhalb des BBiG
Pflichten des Ausbildungsbetriebs in Hinsicht auf Elternzeit
Rechte und Pflichten bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Mustervorlagen
- Mustervereinbarung Kostenübernahme
- Muster für eine Abmahnung
Ausschnitt aus dem Ratgeber:
"...Kosten, die während der Ausbildung entstehen
Entsprechend dem Grundsatz der sog. dualen Ausbildung ist die Ausbildung im Betrieb für Auszubildende kostenlos. Sie haben insbesondere Anspruch auf die
kostenfreie Überlassung von Ausbildungsmitteln (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Sofern keine abweichende arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarung existiert, müssen sie allerdings die Kosten tragen, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Berufsschule entstehen (Schulbücher für den ausschließlich schulischen Gebrauch, Fahrtkosten etc.). Erhöhte Fahrtkosten hat der Betrieb dann zu übernehmen, wenn Auszubildende auf dessen Wunsch eine weiter entfernt gelegene Berufsschule besuchen..."
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