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Wohnungsübergabe- und Wohnungsabnahme-Protokolle
Best.Nr: 5698
Das Protokoll ist so gestaltet, dass es bei der Übergabe der Wohnung eingesetzt werden kann, dann zur Mietakte abgelegt wird und beim Auszug wieder zur Verfügung steht. So sind etwaige Veränderungen sofort erkennbar. Das Protokoll sollte aus Rechtsgründen handschriftlich zusammen mit dem Mieter ausgefüllt werden.
Die neue BGH-Rechtsprechung (Urteil v. Jan. 2009) lässt jetzt die Vereinbarung einer Renovierungspflicht im Protokoll - vorrangig gegenüber dem Mietvertrag zu. Dies dient der weiteren Absicherung des Vermieters und ist im Protokoll so vorgesehen.
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Kassy S.: Endlich habe ich den richtigen Vertrag gefunden, vielen Dank!
Hr. Krings: Die Rede zur Hochzeit meiner Tochter war wirklich gelungen. Die Vorlage dafür lohnt sich.
L. Scheifl: Die Vorlage für den Businessplan hat mir sehr geholfen.



